Die Kosten




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Die Kostenfrage kann im Einzelfall durchaus kom­pli­ziert sein. Einen kurzen Leitfaden hierzu findet man auf der Homepage der Bun­des­rechts­an­walts­kam­mer unter der Rubrik "Kosten" www.brak.de.

Sofern keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sind wir gerne jederzeit bereit, Ihnen im Einzelfall Auskunft über die mög­li­cher­wei­se entstehenden Kosten in einer Erstberatung zu erteilen. Näheres können wir jederzeit auch telefonisch vor einem per­sön­li­chen Beratungsgespräch abklären.

Unter Umständen kommt auch die Gewährung von Beratungs- oder Prozess- bzw. Ver­fah­rens­kos­ten­hil­fe im Einzelfall in Betracht. Ob Ihnen eine entsprechende staatliche Hilfe zu gewähren ist, können Sie nachfolgend abklären und einen entsprechenden Antrag bereits ausfüllen.