Die Kostenfrage kann im Einzelfall durchaus kompliziert sein. Einen kurzen Leitfaden hierzu findet man auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter der Rubrik "Kosten" www.brak.de.
Sofern keine Rechtsschutzversicherung die Kosten übernimmt, sind wir gerne jederzeit bereit, Ihnen im Einzelfall Auskunft über die möglicherweise entstehenden Kosten in einer Erstberatung zu erteilen. Näheres können wir jederzeit auch telefonisch vor einem persönlichen Beratungsgespräch abklären.
Unter Umständen kommt auch die Gewährung von Beratungs- oder Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe im Einzelfall in Betracht. Ob Ihnen eine entsprechende staatliche Hilfe zu gewähren ist, können Sie nachfolgend abklären und einen entsprechenden Antrag bereits ausfüllen.